5.1 In Falle eines Vertragsabschlusses mit dem vom Personaldienstleister vorgeschlagenen Kandidaten, verpflichtet sich Sensirion zur Zahlung eines Honorars von 18% (für Professionals) und 8% (für Absolventen von Universitäten/Fachhochschulen in der Schweiz oder im süddeutschen Raum, ansonsten ebenfalls 18%) auf Erfolgsbasis.
5.2 Die Sensirion bezahlt kein Honorar für Kandidaten, welche bereits in vorgehenden Rekrutierungsprozessen persönlichen Kontakt zu der Sensirion hatten bzw. die ihre Unterlagen in den letzten 24 Monaten bei Sensirion eingereicht haben.
5.3 Sensirion bezahlt kein Honorar für Kandidaten, welche in der Vergangenheit einen befristeten bzw. unbefristeten Arbeitsvertrag mit Sensirion hatten. Dies inkludiert Werkstudenten und Praktikanten.
5.4 Berechnungsbasis ist das Bruttojahresgehalt, das Sensirion mit dem Kandidaten im Arbeitsvertrag vereinbart hat, ohne erfolgsabhängige Komponenten und ohne Spesen. Bei reduziertem Arbeitspensum (z.B. 80%, 60% etc.) bildet die Berechnungsbasis das reduzierte Bruttojahresgehalt.
5.5 Die Rechnungsstellung des Personaldienstleisters erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Arbeitsvertrages.
5.6 Der Personaldienstleister lässt Sensirion zwei Rechnungen zukommen. Die Erste mit sämtlichen Informationen zum Geschäftsprozess und ein weiteres Exemplar, auf welchem ausschliesslich der zu bezahlende Betrag ersichtlich ist.
5.7 Sämtliche Rechnungsbeträge verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird zu den jeweils gültigen Sätzen zusätzlich in Rechnung gestellt.
5.8 Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.